Eckpunkte zur Pflegereform

Eckpunkte zur Pflegereform: ambulant vor stationär stärken

Nach Klärung koalitionsintern umstrittener Finanzierungsfragen (siehe Nachricht rechts), hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Mitte November die lange erwarteten Eckpunkte zur strukturellen Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Ein Ziel ist die Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär".

Vor dem Hintergrund der alternden Gesellschaft, der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und der gleichzeitig sinkenden Zahl Erwerbsfähiger sei eine Reform der Pflegeversicherung „unumgänglich", heißt es in dem Eckpunktepapier.
Ziele der Weiterentwicklung des SGB Xl sind a) Leistungen bedarfsgerechter an den Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen, insbesondere demenziell Erkrankter, auszurichten, b) die Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär", c) mehr Unterstützung für pflegende Angehörige und ihre Familien, d) eine nachhaltigere Finanzierung der Pflege und e) die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs.
Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sei erforderlich, heißt es unter Punkt 3 in den Eckpunkten, insbesondere um die Bedürfnisse Demenzkranker angemessen zu erfassen. Die vorliegenden Vorariten bildeten eine wichtige Grundlage. „Die noch offenen Fragen, die insbesondere die Umsetzung betreffen, sind schnellstmöglich zu klären und ein Zeitplan für die Umsetzungsschritte zu erstellen." Die Arbeiten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff würden im Laufe dieser Wahlperiode abgeschlossen.
In u. a. folgenden Punkten sollen die Leistungen für Pflegebedürftige verbessert werden:
Demenzkranke erhalten kurzfristig verbesserte Leistungen, Pflegebedürftige sollen zwischen Leistungspaketen und Zeiteinheiten frei wählen können, es wird ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Förderung ambulanter Wohngruppen aufgelegt.

aus Häusliche Pflege, 12-2011