Personalmangel

Personalmangel: Arbeitgeberverband spricht sich für Greencard-Regelung aus

Als Reaktion auf den Fachkräftemangel in der Pflege fordert der Vorsitzende des privaten Arbeitgeberverbandes Pflege, Thomas Greiner, eine Greencard für ausländische Pflegefachkräfte. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wendet sich hingegen
entschieden gegen die Forderung nach einer Greencard.
Schon heute fehlen schätzungsweise rund 50 000 Fachkräfte in der Pflege. Mit deutschen Kräften allein sei dieses Problem nicht zu lösen, so Greiner. Auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union ab 2011 könne man nicht warten; nun gelte es schnellstmöglich zu handeln. „Ausländische Kräfte müssen kommen und hier arbeiten dürfen - ohne bürokratische Auflagen wie perfekte Sprachkenntnisse", so Greiner gegenüber der Financial Times Deutschland. Der Verband fordert hierfür politische Unterstützung.
Der DBfK hält vom Greencard-Vorstoß des Arbeitgeberverbandes nichts. „Hier fordern ausgerechnet diejenigen einen neuen politischen Schnellschuss, die die Ursachen für den Fachkräftemangel in der Altenpflege mit zu verantworten haben", sagt Johanna Knüppel, Referentin des DBfK. „Anstatt nach Einwanderung aus dem Ausland zu rufen, müssen die Arbeitsplätze in der Pflege in Deutschland konkurrenzfähig gemacht werden. Bei schneller, konsequenter und spürbarer Verbesserung der Rahmenbedingungen ließe sich auch im eigenen Land eine große Reserve ausgebildeter Pflegefachkräfte erschließen. Denn wir haben keinen Mangel an Pflegefachkräften, sondern einen Mangel an Pflegefachkräften, die in der Pflege arbeiten wollen." Die Forderung des Arbeitgeberverbandes Pflege nach einer Greencard werde den Personalmangel nicht lösen.
Das Thema Greencard könnte sich nach Informationen von CAREkonkret aber ohnehin bald erledigt haben: Denn auf Nachfragen der Wochenzeitung hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) den Plänen des Arbeitgeberverbandes eine deutliche Absage erteilt: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt diese Forderung nicht", sagte Christian Westhoff, Sprecher im Arbeitsministerium. So könnten bereits heute auch Pflegefachkräfte nach § 39 Abs. 6 Aufenthaltsgesetz für Beschäftigungen in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten zugelassen werden. Westhoff: „Eine Zulassung kann allerdings nur erfolgen, wenn für die konkrete Steile keine bevorrechtigten inländischen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger sind als bei vergleichbaren deutschen Arbeitnehmern. Voraussetzung ist eine qualifizierte, mindestens zweijährige Berufsausbildung."

aus Häusliche Pflege, 06-2010